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Energieausweis beim Verkauf: Pflicht und Arten

Warum der Energieausweis früh gebraucht wird und worin sich Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterscheiden.

Allgemeine Orientierung, kein Ratgeber im rechtlichen Sinn: Dieser Text ersetzt keine notarielle, rechtliche, steuerliche oder Finanzierungsberatung und wird nicht laufend aktualisiert. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle oder an eine fachkundige Person.

Beim Verkauf einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis erforderlich, und er wird früh gebraucht: Interessenten dürfen ihn bereits bei der Besichtigung erwarten. Wer ihn erst später beschafft, verzögert den eigenen Verkauf ohne Not.

Es gibt zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre, der Bedarfsausweis auf einer rechnerischen Bewertung der Bausubstanz. Welche Variante in Ihrem Fall zulässig oder vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von Gebäudeart und Baujahr ab.

Kosten und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich je nach Ausweisart und Anbieter deutlich. Auskunft geben die für Energieausweise zugelassenen Ausstellerinnen und Aussteller sowie die Verbraucherzentrale. Auch die Gültigkeitsdauer eines Ausweises ist gesetzlich geregelt — prüfen Sie deshalb bei einem vorhandenen Ausweis zuerst, ob er noch gilt.

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